Merkblatt für die Wahl am 09.06.2024

 

Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe. Bitte vor der Stimmabgabe sorgfältig lesen!

 

Wie viele Stimmen haben Sie?

Zu wählen sind 18 Mitglieder des Gemeinderats Klettgau

► Sie haben somit 18 Stimmen.

 

Wem können Sie Ihre Stimmen geben?

Sie können

► nur denjenigen Bewerbern/Bewerberinnen, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben,

► Bewerbern/Bewerberinnen aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben.

 

Wie geben Sie Ihre Stimmen ab?

 

Sie können entweder

 

• einen der Stimmzettel ohne jede Art von Kennzeichnung (unverändert) abgeben; dann erhält jeder/jede in diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber/Bewerberin eine Stimme - höchstens jedoch 18 Bewerber/Bewerberinnen in der Reihenfolge von oben**; dasselbe gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen;

 

Wichtig:

Unterlassen Sie in diesen Fällen die Streichung einzelner Bewerber/Bewerberinnen, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. In einem veränderten Stimmzettel zählen nur die von Ihnen ausdrücklich für Bewerber/Bewerberinnen abgegebenen Stimmen als gültige Stimmen.

 

oder

 

• auf einem oder mehreren Stimmzetteln die Bewerber/Bewerberinnen ausdrücklich als gewählt kennzeichnen, denen Sie Stimmen geben wollen.

Diese Kennzeichnung erfolgt, indem Sie in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen jeweils

ein Kreuz oder die Zahl 1 setzen, wenn Sie dem Bewerber/der Bewerberin eine Stimme geben wollen, oder

die Zahl 2 oder die Zahl 3 setzen, wenn Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben wollen.

Bewerber/Bewerberinnen, deren vorgedruckter Name von Ihnen nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, erhalten keine Stimme; es genügt deshalb nicht, etwa nur die Bewerber/Bewerberinnen zu streichen, die keine Stimme erhalten sollen.

 

Sofern Sie nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben wollen, so tragen Sie deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Durch die

Eintragung erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Stimme; wollen Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.

 

Wichtig:

Kein Bewerber/keine Bewerberin darf mehr als drei Stimmen erhalten.

 

Bitte beachten Sie:

 

Ihre Stimmabgabe ist ungültig

 ► wenn Sie auf den von Ihnen verwendeten Stimmzetteln insgesamt mehr als 18 gültige Stimmen abgeben,

 ► wenn Sie den/die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden.